Unsere Leistungen
Das Institut für Strahlenschutz bietet unabhängige Gutachten und umfassende Beratung zu sämtlichen Fragen des Strahlenschutzes. Unsere Expertise umfasst unter anderem:
- Sachverständigen-Gutachten nach Strahlenschutz-Gesetz für alle Gerätetypen (umgangssprachlich "TÜV-Prüfung")
- Neuinbetriebnahme (§ 12 Abs. 1 Nr. 4 und § 19 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 StrlSchG)
- Wesentliche Änderungen (§ 12 Abs. 2 und § 19 Abs. 5 StrlSchG)
- Wiederholungsprüfungen (§ 88 Abs. 4 Nr. 1 StrlSchV)
- Berechnung des baulichen Strahlenschutzes nach DIN 6812
- Abnahmeprüfungen und Messungen des baulichen Strahlenschutzes in nuklearmedizinischen Praxen
- Beratung und Hilfestellung bei der Antragstellung oder der Erfüllung gesetzlicher Anforderungen und Regelungen
- Referent für Kurse zur Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz